Betriebsrente – Welche Förderarten gibt es?
Durch die Rentenreform und die damit verbundenen Neuerungen des Betriebsrentengesetzes fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung nun auf verschiedene Arten:
Beiträge aus der Entgeltumwandlung sowie echte arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind insgesamt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuerfrei, wenn die Zahlungen in einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse fließen.
Beiträge des Arbeitgebers in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse werden bis zu einem Betrag von 1.752 EUR im Jahr mit einem Pauschalsteuersatz in Höhe von 20 % belegt.
Bei der Pensionskasse gelten jedoch Besonderheiten: Um die Pauschalversteuerung nach § 40b in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschöpft werden.
Der Staat fördert Ihre Eigenzahlungen mit staatlichen Mitteln. So setzt sich Ihr Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung aus zwei verschiedenen Teilen zusammen: der Eigenleistung und
der staatlichen Zulage.
Darüber hinaus können Sie unter Umständen noch einen zusätzlichen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug erzielen. Wie die neue staatliche Förderung aussieht, verdeutlicht nachfolgende Grafik:
Die Zürich empfiehlt Ihnen, die Riesterförderung im Rahmen der privaten Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.
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