Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht nicht aus um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
· während der Arbeits- und Schulzeit
· während des Aufenthalts in Kindergärten und Tagesstätten
· auf dem jeweiligen direkten Hin- und Rückweg
· keine Invaliditätsleistung
· Rentenleistung erst ab 20 % Erwerbsminderung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet die Unfallversicherung der Zürich zusätzlich:
· in der Freizeit
· für Hausfrauen und -männer
· für Selbstständige
· für Rentner
Neben der herkömmlichen einmaligen Zahlung einer Invaliditätsleistung zahlt Ihnen die Zürich-Unfallversicherung alle 10 bzw. 18 Jahre die abgeschlossene Invaliditätsgrundsumme immer wieder aus. Damit können Sie die in Zukunft anfallenden
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zuerich@zuerich-fonds.de